Der Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Stadtrein e.K. erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt deren Gültigkeit durch die Unterzeichnung des Vertrages oder der Auftragsbestätigung an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Alle Angebote von Stadtrein e.K. sind freibleibend und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Stadtrein e.K. verpflichtet sich, bei Qualitätsabweichungen vom vereinbarten Standard auf zeitnahen schriftlichen Hinweis des Auftraggebers die gerügte Leistung zu überprüfen und erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Die Winterdienstleistungen werden nach den örtlichen Gemeindereinigungssatzungen durchgeführt. Stadtrein e.K. ist für die selbstständige und rechtzeitige Feststellung der Erforderlichkeit eines Einsatzes verantwortlich. Bestimmte Bedingungen (z.B. Schnee von Nachbargrundstücken, überfrierende Nässe) können zusätzliche Beauftragung und Vergütung erfordern. Schneeräumungen erfolgen in der Wintersaison vom 1. November bis 31. März. Einsätze außerhalb dieser Zeiten werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber hat eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die zu betreuende Immobilie sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt Stadtrein e.K. ohne Berechnung die erforderlichen Schlüssel, Zugang zu Wasser und Strom sowie einen verschließbaren Raum für Materialien und Maschinen bereit.
Rechnungen sind zu Monatsbeginn ohne Abzug per Überweisung zu begleichen. Ersatzteile und Material werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Fall von Gefahr in Verzug ist Stadtrein e.K. berechtigt, notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, kann Stadtrein e.K. die Dienstleistung einstellen und den Vertrag bei Bedarf fristlos kündigen.
Bei Änderungen der Tariflöhne oder anderer gesetzlicher Mehrkosten ist Stadtrein e.K. berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung um 90 % des jeweiligen Prozentsatzes der Kostensteigerung zu verlangen.
Die Haftung von Stadtrein e.K. beschränkt sich auf nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter verursachte Schäden und ist auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftungshöchstgrenzen betragen je Versicherungsfall 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO ausschließlich zur Erfüllung der Vertragspflichten. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle während der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch über das Vertragsende hinaus.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird sie durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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